Reifenverkauf und Einlagerung




Ab wann gelten Reifen als zerschließen? Hersteller geben für Reifen eine Haltbarkeit von etwa 10 Jahren an. Bis zu 5 Jahre sachgerecht gelagerte Reifen ohne Laufleistung werden von Herstellern noch als

Neureifen deklariert. Der Herstellungszeitpunkt lässt sich mit Kalenderwoche und Jahr an der Flanke ablesen.

 

Nach wie viel Jahren Ihre Reifen erneuert werden müssen hängt vom Nutzungsgrad, Laufleistung und Pflege ab. Hersteller empfehlen ferner, die gesetzlich vorgeschriebene Mindesttiefe des Profils von 1,6 mm nicht auszureizen, da bereits schon früher je nach Wettersituation die Fahrbahnhaftung beeinträchtigt sein kann.

Verkauf von Neureifen

Ob für den Sommer Ihre Sommerreifen, oder für den Winter Ihre Winterreifen, wir bieten Ihnen Reifen verschiedener Hersteller in unterschiedlichen Preiskategorien. Auf Wunsch ziehen wir Ihnen Ihre neuen Reifen auf und wuchten Ihre Räder aus.

 

Fragen Sie uns nach unserem Sortiment.

Reifeneinlagerung

Wenn Sie über keine Einlagerungsmöglichkeit wie Garage, Keller oder Abstellraum verfügen, stellt sich zweimal im Jahr die Frage: "Wohin mit den Saisonreifen?"

 

Wir haben genügend Platz und bieten Ihnen die sachgerechte Einlagerung Ihrer Winter- und Sommerreifen an.

 

Die Einlagerung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, jeweils für maximal 6 Monate und kann nach Ablauf selbstverständlich verlängert werden.


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