Alle 2 Jahre sind Sie als Fahrzeughalter verpflichtet Ihr Gefährt auf Herz und Nieren kontrollieren zu lassen. Ist alles in Ordnung, gibt es eine frische Plakette.
Seit 01.07.2012 gelten bei der HU allerdings neue Bestimmungen:
- Positiv ist der Wegfall der Rückdatierung. Nehmen Sie den Termin also verspätet war, gilt die Plakettenzeit ab Untersuchungsdatum. Allerdings sollten Sie nicht zu lange überziehen, denn je
nach Zeitspanne kann Sie das jetzt bis zu 20% Aufschlag auf die Prüfungsgebühr kosten.
- Desweiteren hat der Prüfer nun die Möglichkeit mittels "Hinweis" auf anfallenden Verschleiß aufmerksam zu machen und gibt Ihnen damit konkrete Reparaturtipps an die Hand.
- Die Prüfer sind nun verpflichtet mit Ihrem Fahrzeug eine Probefahrt durchzuführen wo die Sicherheitsassistenten wie ESP, ABS etc. überprüft werden.
Seit 01.10.2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die Plakette hierzu befindet sich nur noch am hinteren Nummernschild.
Zur Terminvereinbarung können Sie uns über unsere Servicenummer erreichen oder nutzen unser Kontaktformular.